Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Gegenstand
Die Erbringung von Serviceleistungen aller Art für die Betreiber von Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeeinrichtungen, Hospizen sowie Medizinischen Versorgungszentren sowie deren Einrichtungen, insbesondere die Erbringung von Catering-Dienstleistungen, die Bewirtschaftung von Cafeterien und die Erbringung von hauswirtschaftlichen bzw. haushaltsnahen Dienstleistungen.