Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Durch Gesellschafterbeschluss kann die Vertretungsbefugnis abweichend geregelt werden.
Gegenstand
IT-Lösungen, Software-Entwicklung und Tontechnik. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung unterliegen oder einer bestimmten Berufsgrupppe vorbehalten sind.