Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Import, Export sowie Groß- und Einzelhandel (auch Online-Vertrieb) mit Waren aller Art, soweit dies nicht einer besonderen Genehmigung bedarf, insbesondere Lebensmitteln, Haushalts- und Elektronikartikeln, die Erbringung von dazugehörigen Dienstleistungen, insbesondere Transport-, Lager- und Lieferservice, Full-Service im Marketing-Bereich