Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Erwerb, die Errichtung, die Verwaltung und der Verkauf von Wohnimmobilien aller Art. Die Gesellschaft kann sich an Wohnimmobilienprojekten jeglicher Form beteiligen, Grundstücke belasten und Erbbaurechte ausgeben. Die Auswahl der Projekte erfolgt nach kaufmännischen Grundsätzen unter Beachtung von Risiko- und Renditegesichtspunkten. Der Gegenstand des Unternehmens bezieht sich grundsätzlich auf das Satzungsgebiet der Sparkasse Duisburg. Erlaubnispflichtige Geschäfte als Makler, Bauträger oder Baubetreuer im Sinne des § 34 c GewO oder Tätigkeiten handwerklicher Natur gehören nicht zum Unternehmensgegenstand. Die Gesellschaft erwirbt, hält oder veräußert keine Beteiligung i. S. d. § 1 Abs. 24 Nr. 1 GwG. 2.