Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Betrieb von Cafés, Gaststätten und Restaurants, die Durchführung von Eventveranstaltungen; Catering-Service, der Kauf- und Verkauf sowie der Im- und Export von erlaubnisfreien Waren aller Art, insbesondere von Gastronomieartikeln. Ferner die Erstellung und der Verkauf von Gastronomiekonzepten, in diesem Zusammenhang die Erbringung von betriebswirtschaftlicher und organisatorischer Beratung sowie das Design von Inneneinrichtungen und Websites gastronomischer Betriebe aller Art. Des Weiteren die Durchführung von Franchise- und Lizenzaktivitäten im In - und Ausland, insbesondere als Lizenzgeber für Gastronomiebetriebe und Konzepte.