Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
der Betrieb von Intensiv- und Beatmungseinrichtungen als Spezialeinrichtung des Sozial- und Gesundheitswesens, insbesondere von stationären und teilstationären Einrichtungen, ambulanten Pflegediensten und betreuten Wohnens für Menschen mit außerklinischer Beatmungspflicht oder Menschen im Wachkoma und Schwerstpflegebedürftige mit neuromuskulären und cerebrovaskulären Erkrankungen sowie die Erbringung anderer damit zusammenhängender Dienstleistungen.