Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Ist nur ein Vorstandsmitglied berufen, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
die Entwicklung und der Betrieb einer digitalen Buchungsplattform zur Vermittlung von Büros, Coworking spaces und Besprechungsräumen für eine flexible und zeitlich begrenzte Nutzung sowie die Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, insbesondere die Bereitstellung vernetzter technischer Lösungen