Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind ein oder zwei Geschäftsführer berufen, so vertreten diese einzeln. Sind mehr als zwei Geschäftsführer bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Die Gesellschafterversammlung kann bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer einem oder mehreren von ihnen Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Beratung von selbstständigen Unternehmern und Unternehmen sowie die Durchführung von Schulungen und Moderationen. Weitere Schwerpunkte sind Projektmanagement, Interimsmanagement und Franchiseentwicklung.