Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Entwicklung, Vermarktung und Erbringung von Internetdienstleistungen (E-Commerce-Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Bekleidung und Uhren), die Entwicklung, Herstellung, Vermarktung und der Handel mit solchen Waren, insbesondere Bekleidung und Uhren, die Erbringung von Logistikdienstleistungen, digitalen Dienstleistungen und alle mit dem vorgenannten Unternehmensgegenstand zusammenhängenden Dienstleistungen.