Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
a) das Projektmanagement, Bau und Betrieb von Maschinen und Anlagen im Bereich Abwasserbehandlung, Wasseraufbereitung und -analyse sowie Forschung und Entwicklung innovativer Technologien und das Anbieten von Produkten im Bereich Umwelttechnik sowie Dienstleistungen und Waren aller Art in den vorgenannten Bereichen, b) der Erwerb von oder die Beteiligung jeder Art an anderen Gesellschaften, gleich welcher Rechtsform, c) das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen, d) der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundeigentum mit Ausnahme von Tätigkeiten nach § 34 c GewO, e) die Verwaltung eigenen Vermögens sowie f) die Beratung anderer oder verbundener Unternehmen mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung, die Erbringung sonstiger Dienstleistungen sowie Produktentwicklung und Handel mit Waren aller Art.