Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere der Erwerb, die Veräußerung, die Vermietung, die Verpachtung, die Bewirtschaftung und die sonstige Verwertung von bebauten und unbebauten Liegenschaften, insbesondere von Wohngebäuden und gewerblichen Objekten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang damit selbst, oder durch Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Des Weiteren die Beteiligung unter Ausübung der einheitlichen Leitung an Unternehmen.