Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Erbringung von Vertriebs-, Dienst- und Servicedienstleistungen aller Art auf Produkte aus dem Nonfoodbereich, die Herstellung, Vertrieb, Groß- und Einzelhandel mit Werbeprodukten und Geschenkartikeln, der Im- und Export, Groß- und Einzelhandel sowie der Vertrieb und Vermittlung von Waren aller Art, insbesondere Medizin- und Praxisbedarf, sowie der Handel und Vertrieb von Bauelementen und Waren in der Bauwirtschaft sowie deren Installationen