Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Beratung über Finanzierungen, deren Konzeption, Vermittlung und Betreuung, die Leasing- Bausparen- und Versicherungsvermittlung, Finanzdienstleistungen aller Art, soweit diese nicht einer staatlichen Genehmigung bedürfen, die Durchführung von Seminaren, Trainings- und Beratungsleistungen zum Thema Immobilien, Zinsen und Finanzierungen, der An- und Verkauf und die Verwaltung von Immobilien, die Durchführung von Bauträgermaßnahmen, sowohl als Generalunternehmer als auch als Baubetreuer