Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist dieser befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
der Handel, Import/Export sowie Bearbeitung von Rohstoffen aller Art sowie von Eisen- und Stahlprodukten und die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen in den vorgenannten Bereichen einschließlich aller dazugehörigen Nebengeschäfte.