Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Herstellung, der Handel, die Dienstleistungen und die Wartung von Waren aller Art, insbesondere im Bereich Fitness, Sport, Gesundheits- und Krankenpflege. Der Handel, die Vermietung und die Verwaltung von Kapitalinvestitionen, soweit keine besondere Genehmigung erforderlich ist, sowie die Vermittlung und die Erbringung von IT-, Logistik- und Marketingdienstleistungen.