Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Satzungszweck ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe. Gegenstand des Unternehmens ist die Satzungsverwirklichung. Wesentliche Aufgabe ist es, nachbarschaftliche Strukturen in Mülheim an der Ruhr zu schaffen, zu fördern und zu erhalten, sowie Infrastrukturen für Nachbarschaftshilfe zu schaffen und zur Verfügung zu stellen. Arbeitsschwerpunkt ist zudem die Beratung. Alle interessierten Menschen sollen die notwendigen Informationen erhalten, um Zugang zu Hilfen aller Art zu erhalten. Das Angebot und die Aufgaben der Beratung und Schulung wenden sich ausdrücklich an Menschen aller Generationen.