Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
- die Vermittlung von Werk- und Dienstleistungensverträgen im Bau und Handwerk, - die Generalübernahme von Werk- und Dienstleistungen im Bau und Handwerk, - die Projektsteuerung und Bauregie, - die Vermittlung von Grundstücken und Objekten, - Hausmeistertätigkeiten, Trockenbau, Sanitär- und Elektroarbeiten, - das Verlegen von Fliesen- und Bodenbelägen, - die Baulogistik, sowie die mobile Alltagshilfe.