Handelsregister B des Amtsgerichts Duisburg
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 32846
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Hype Music UG (haftungsbeschränkt)
b)
Oberhausen
Geschäftsanschrift:
Parallelstr. 119, 46049 Oberhausen
c)
der Betrieb eines Tonstudios, die
Musikproduktion und der Vertrieb von
Musikstücken,
das Betreiben eines Label
sowie die Veranstaltung von Musikevents,
insbesondere Label-Partys und Promotion-
Events.
500,00 EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird
die Gesellschaft durch die Geschäftsführer
gemeinsam vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Eisinger, Marco, Oberhausen, *XX.XX.1977
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.03.2020.
a)
17.04.2020
Dr. Rausch
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (62 IN 134/23)
vom 29.02.2024 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
worden und angeordnet worden, dass Verfügungen nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
06.03.2024
Hegels
3
b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Duisburg
(62 IN 134/23) vom 18.02.2026 ist die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
mangels Masse abgelehnt.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen
eingetragen.
a)
03.06.2026
Höttgen-Rüter
Abruf vom 16.06.2026