Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Hochbau aller Art, die Verlegung von Fliesen und Parkett, der Einbau von genormten Baufertigteilen, der Rolladen und Jalousiebau, die Gebäudereinigung, der Hausmeisterservice und der Garten- und Landschaftsbau sowie der Einzelhandel mit Blumen und Pflanzen nebst dazugehörendem Floristikbedarf und der Einzelhandel mit Dekorations- und Modeartikeln aller Art.