Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Verwaltung von Vermögenswerten jeglicher Art im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und die Vornahme aller zur Erreichung und Förderung dieser Zwecke dienlichen Geschäfte.