Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
- der Handel mit Baustoffen, - der Handel mit elektronischen Gegenständen, - Kraftfahrzeug Im- und Export, - Handel mit Kraftfahrzeugen, - An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen, - An- und Verkauf von Immobilien, - Vermittlung von Immobilien, - Renovierung, Sanierung, Innenausbau von Gebäuden, Rohbau, Hochbau, - Durchführung und Vorbereitung von Bauvorhaben als Bauherrn im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung.