Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Leitung eines Handels-, Dienstleistungs- und Immobilienunternehmens, der Aktivitäten namentlich auf den folgenden Gebieten verfolgt und/oder zu verfolgen berechtigt ist: a) Errichtung, Erwerb und/oder Betreiben von Unternehmen die sich der Pflege und/oder medizinische Versorgung von Menschen widmen; b) Verwaltung von Vermögen und Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen; c) Erbringung von Managementleistungen und von sonstigen Dienstleistungen für Tochter- und Beteiligungsunternehmen; d) Erwerb, Erschließung, Beplanung, Bebauung, Nutzung, Verwaltung, Veräußerung und/oder sonstige Verwendung von unbebauten und bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wobei die Aktivitäten sowohl von der Gesellschaft selbst als auch über Tochter- und Beteiligungsgesellschaften verfolgt oder auf solche Gesellschaften übertragen werden können.