Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
- das Anbieten und Erstellen von Software, insbesondere im Bereich Webapplikationen, - die Erbringung von IT-orientierten Beratungs- und Servicedienstleistungen sowie - gestalterische Tätigkeiten mit Hauptaugenmerk auf Web- und Print-Erzeugnissen.