Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
ist der Großhandel sowie Import und Export mit Stahlseilen, Stahl- und Kettenschlingen, Aufzugsausgleichsketten und Zubehör für Aufzüge, Anschlusstechniken für Stahlseile, Zubehör für Ketten und Seile, Hebe- und Bindegeräte, Baumaschinen, Baumaterialien, Baugeräten so wie Waren aller Art.