Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Tätigkeiten im Bereich der Unterhaltungsgastronomie, insbesondere der Betrieb von Diskotheken, die Durchführung von gastronomischen Events, der Betrieb von gastronomischen Veranstaltungsstätten, Marketing, verkaufsfördernde Maßnahmen, sowie verwandte Geschäfte einschließlcih des Erwerbs von Beteiligungen und der Gründung von Zweigniederlassungen