Der Vertrieb von Gütern und Ausrüstungen aller Art, die für die Bautätigkeit bestimmt sind sowie der Import und Export dieser Güter, einschließlich die Ein- und Ausfuhr von Fenstern aller Art, die im Bausektor verwendet werden sowie die Vornahme aller Geschäfte (u.a. die Verwaltung von Vertriebslagern), die mit der Betätigung auf den vorgenannten Gebieten zusammenhängen, im Falle erlaubnispflichtiger Tätigkeiten jedoch nur, soweit die Gesellschaft im Besitz der erforderlichen Genehmigungen ist.