Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Mehrere Liquidatoren vertreten die Gesellschaft gemeinsam.
Gegenstand
ist der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiermit zulässigen ärztlichen bzw. zahnärztlichen und nichtärztlichen bzw. nichtzahnärztlichen Leistungen und aller hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und nicht (zahn)ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens.