Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
das Betreiben eines mobilen Pflegedienstes (ambulanter Pflegedienst), welcher pflegebedürftige und/oder kranke Menschen im Rahmen des SGB XI (Grundpflege + hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung) und dem SGB V (Behand-lungspflege) versorgt, ferner die Versorgung von Intensivpflichtigen/Beatmungspflichtigen oder anderen Patienten, die im Rahmen der außerklinischen 1:1-Betreuung zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft versorgt werden. Die Gesellschaft wird auch als Berater im Bereich des Gesundheits- und Pflegesystems fungieren sowie als Vermittler von Pflege- und Medizinprodukten von Drittanbietern sowie Vermittlung von Pflegekräften.