Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Abwicklung und Förderung des Einkaufs von Schuhen aller Art, Lederwaren und Accessoires für kleinere und mittlere Einzelhandelsunternehmen zur Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner oder mittlerer Unternehmen ohne den Wettbewerb auf dem Markt wesentlich zu beeinträchtigen sowie das Führen von Marken.