Handelsregister B des Amtsgerichts Duisburg
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Nummer der Firma:
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HRB 31427
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
AYYO ENERGIE Verwaltungs GmbH
b)
Dinslaken
Geschäftsanschrift:
Hünxer Straße 339, 46537 Dinslaken
c)
die Beteiligung als persönlich haftende
Gesellschafterin an der AYYO ENERGIE
GmbH & Co. KG, die die Vermittlung und
Betreuung von Energiebezugs- und
Neztanschlußverträgen für private und
gewerbliche Kunden sowie für industrielle
Sondervertragskunden zum Gegenstand
hat.
25.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt
dieser die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird
die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer
zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die
Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Sahin, Mustafa, Duisburg, *XX.XX.1970
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.12.1999.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2018 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr
die Sitzverlegung von Essen (bisher Amtsgericht Essen, HRB
14001) nach Dinslaken beschlossen.
a)
28.01.2019
Culemann
Abruf vom 24.02.2024