Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
einzelvertretungsberechtigt und für Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft, der HDB Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Hünxe (AG Duisburg, HRA 12507), der HDB Recycling GmbH, Hünxe (AG Duisburg, HRB 11733) und der Abfallmakler.eu GmbH, Bocholt (AG Coesfeld, HRB 12291) von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführenden Gesellschafterin bei der HDB Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, die ihrerseits die Verwaltung eigenen Vermögens zum Gegenstand hat.