Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
- die Beratung von Unternehmen zu betriebswirtschaftlichen Prozessen sowie zu Themen der Informationstechnologie (IT), - die Durchführung von Beratungs- und Implementierungsprojekten, - der Einsatz externer Berater in Projekten bei Unternehmen, - die Entwicklung und der Vertrieb von IT-Lösungen für Unternehmen und - die Entwicklung, der Vertrieb und die Durchführung betriebswirtschaftlicher sowie technischer Schulungen