Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch jeden Geschäftsführer einzeln vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Export und Import sowie Groß- und Einzelhandel mit Produkten aller Art, insbesondere mit Textil- und Haushaltsartikeln; Messeservices, Logistikdienstleistungen sowie Beratungs- und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Handelstätigkeit der Gesellschaft.