Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der weltweite Im- und Export sowie der Groß- und Einzelhandel des Online-Vertriebs mit/von Waren aller Art, insbesondere von/mit Ersatzteilen und Zubehör für Kraftfahrzeuge aller Art, insbesondere für Transportfahrzeuge, sowie Werkstattequipment, und die Erbringung von damit verbundenen Dienstleistungen wie z.B. Dropshipping.