Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Handel mit Mineralöl- und Chemieprodukten aller Art einschließlich deren Export und Import sowie die Errichtung und der Betrieb von Tankstellen, Autowaschanlagen, Pflegestationen und ähnlichen Einrichtungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Erzeugnisse gleicher oder ähnlicher Art herzustellen, zu erwerben und zu vertreiben.