Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen (025)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Gegenstand
ist der Erwerb, die Entwicklung, die Projektierung, die Errichtung, die Verwaltung, die Vermietung sowie ggf. die Verwertung von Logistik-Immobilien, also Immobilien, die zumindest teilweise der Nutzung zu Logistikzwecken dienen.