Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Vermittlung und Erbringung von Reisen und Reisedienstleistungen, Web- und Grafikdesign, Softwareentwicklung, Werbung sowie diesbezügliche Beratung und Erbringung sonstiger Dienstleistungen, Frachtvermittlung und genehmigungsfreie Transporte, Lagerung und Kommissionierung von Waren. Handel, Wartung und Reparatur von elektrischen Geräten, Software- und Hardware sowie Werkzeugen, Ersatzteile und Zubehör, Baumaterial und Konsumgütern, insbesondere Textilien, Schmuck- und Lederwaren, Kosmetik sowie Haushalts- und Bürobedarf.