| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist es, 1. vorrangig eine nachhaltige Wohnungsversorgung sicherzustellen, im mittleren bis gehobenen Segment, 2. die kommunale Siedlungspolitik und Maßnahmen der Infrastruktur zu unterstützen, 3. städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen zu begleiten. Soweit es zur Erfüllung der vorgenannten Zwecke erforderlich ist, kann die Gesellschaft 1. Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, Eigenheime und Eigentumswohnungen errichten, betreuen, bewirtschaften und verwalten, 2. Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden, Gewerbebauten, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen, 3. sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck dienlich sind, 4. andere Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen oder Zweigniederlassungen errichten. |