Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss des Aufsichtsrats kann jedem Vorstandsmitglied die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
die Übernahme der Geschäftsführung, der Finanzierung, der Anlagenvermietung und der allgemeinen Dienstleistungen für Unternehmen aller Art