| Gegenstand | a) die Übernahme, Wahrnehmung und Durchführung von Architekten- und Innenarchitektenaufgaben aller Art, insbesondere die gestalterische, technische, energetische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Planung von Bauwerken sowie die Ausarbeitung städtebaulicher und landschafts- gestaltender Pläne, b) die Beratung, Betreuung und Vertretung der Bauherren in allen mit der Planung und Bauausführung zusammenhängenden Fragen sowie die Überwachung von Bauausführungen, c) die Übernahme und Durchführung von sonstigen mit dem Berufsbild des Architekten zu vereinbarenden Aufgaben aller Art im In- und Ausland, d) der Erwerb, die Verwertung, der Verkauf, die Vermietung und die Verwaltung von Grundstücken und Immobilien sowie die Ausführung von Bau-, Sanierungs- und Renovierungsarbeiten als Generalunternehmen durch hierzu befugte Subunternehmen. |