Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Finanzierung, die Errichtung und der Betrieb von Solaranlagen im Eigenbetrieb oder durch indirekte oder direkte Beteiligungen sowie die Aufnahme und Weitergabe von Fremdfinanzierungsmitteln, auch in Form von Leasinggeschäften an Unternehmen innerhalb der Unternehmensgruppe im In- und Ausland und der Handel mit Emissionszertifikaten, ohne dass dabei erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz ausgeübt werden.