Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Herausgabe und deutschlandweite Vermarktung von Serviceprodukten für Wiederverkäufer und Endverbraucher, die auch versicherungsartigen Charakter haben können (Schutzbriefe und insbesondere Familienschutzbriefe) und weiter die Beratung von Firmen und Privatkunden sowie die Erbringung von Dienstleistung im Bereich des Direktvertriebes und Direktmarketing, Vermittlung von Geldwerten und informationsselektiven Vorteilen von Privatkunden sowie der Vertrieb und die Verwaltung von Mitgliedschaften, Abonnements und Vorteilskarten, die Herausgabe von Servicekarten, der Handel mit Spielwaren und Gastronomiebedarf (Non-Food und Food).