Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Herstellung von und der Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln, Futtermitteln und sonstigen Naturheilprodukten, die jeweils keine Arzneimittel sind; die Ausführung von Seminaren und sonstigen Veranstaltungen mit den fachlichen Schwerpunkten Oecotrophologie, Lifestyle, Bewegungsapparat und weiteren gesundheitsfördernden Maßnahmen.