Die Gesellschaft hat einen oder meherere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und befugt, Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dreitten vorzunehmen.
Gegenstand
- Installation von Elektrotechnik, Netzwerktechnik, Alarmanlagen, Beleuchtungstechnik, Satellitentechnik u.ä.; - Betrieb eines Elektroinstallationsunternehmens; - Verwaltung des eigenen Vermögens.