Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der An- und Verkauf und Vermittlung von Kraftfahrzeugen jeglicher Art und Autoteilen, Montage und die Ausführung von Reparaturen an Kraftfahrzeugen jeglicher Art und TÜV-Vorbereitung, Im- und Export von allgemeinen Handelsgütern, insbesondere gebrauchten und neuen Autoteilen, Textilien und elektronischen Geräten die Kfz-Pflege und Aufbereitung sowie Reifenservice.