| Gegenstand | a. Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), b. Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO), c. Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), d. Mildtätige Zwecke (§ 53 AO), e. Kirchliche Zwecke (§ 54 AO) zu a), b) und d) Errichtung und Unterhalt von Wohnungen, Wohnheimen, Alten- und Pflegeheimen, Betrieb weiterer Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege, Förderung und Unterstützung alter, gebrechlicher und sonst bedürftiger Menschen sowie Errichtung und Unterhalt von Einrichtungen der ambulanten und stationären Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche (insb. Kindertagesstätten und sonstige Betreuungsangebote), zu c), b) und d) Errichtung und Betrieb von Einrichtungen und Werkstätten mit der Aufgabe der Versorgung, Förderung, Unterstützung und Integration behinderter Menschen sowie sonstige Hilfs-, Beratungs- und Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderung, zu e) Unterstützung und Zuwendungen für andere kirchliche Zwecke. |