Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
er Betrieb eines Supermarkts und dabei insbesondere der Einzelhandel mit Lebensmitteln, Getränke, Tabakwaren, Presseartikeln, Kosmetik, Haushalts- und Hygieneartikel, Tierfutter und anderen Konsumwaren, inclusive frischem Ost und Gemüse und Fleischtheke sowie angeschlossener Bäckerei. Der Unternehmensgegenstand umfasst auch den Großhandel mit den vorgenannten Produkten.