Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten diese gemeinsam. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
optische und infrarotoptische Meßtechnik mit dem Ziel der zerstörungsfreien Materialbeurteilung bzw. Werkstoffprüfung als Dienstleister sowie Hersteller von Gerätetechnik.