Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer (directors). Falls die Gesellschaft nur über einen Geschäftsführer verfügt, ist dieser einzelvertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam.
zugleich ständiger Vertreter der Zweigniederlassung als solcher einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Prüfung von wirtschaftlichen Daten und Verwaltung von eigenem Kapital