Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein.Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten.Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Betrieb von Gaststätten / Restaurants / Bauerncafés, die Durchführung von Eventveranstaltungen sowie der Kauf- und Vertrieb von Gastronomieprodukten, landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Souvenirs. Ferner die Bewirtschaftung von Zimmern für kurzfristige Unterbringung von Feriengästen.